Kretschmar Wasserbetten
Schlaf & Gesundheit: Anforderungen an Matratzen
FAQ: Fragen rund ums Wasserbett 
Vorteile:
Vorzüge eines Wasserbetts...
Kontakt
Service, Feedback, Serviceline, E-Mail 
.
 
AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines
1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Einkaufsbedingungen des Käufers/Bestellers sind hiermit grundsätzlich widersprochen.
2. Die in unseren Unterlagen enthaltenen Angaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
II. Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend.
2. Aus Irrtümern, Schreibfehlern usw. kann keine Verbindlichkeit für uns abgeleitet werden.
III. Preise
1. Nur die von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind verbindlich. Erfahren die für die Preise maßgeblichen Faktoren in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferzeitpunkt Änderungen, sind wir zur Preisberichtigung berechtigt.
2. Sämtliche Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
IV. Lieferung
1. Sämtliche Lieferterminangaben erfolgen nach bestem Ermessen, sind jedoch nur annähernd für uns verbindlich. Für eine Überschreitung der Fristen können wir nicht haftbar gemacht werden. Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.
2. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche könnten demnach nach Fertigstellung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden.
V. Versand
1. Bei allen Lieferungen -auch Teillieferungen- geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme, auf den Käufer/Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlassen hat, innerhalb des Werkes einem Dritten zur Beförderung übergeben ist oder der Käufer/Besteller die Anzeige der Versandbereitschaft erhalten hat.
2. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort abgenommen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers/Bestellers einzulagern und sie als geliefert zu berechnen.
VI. Zahlung
1. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, wie folgt zu leisten: 30 Tage nach Rechnungsdatum - netto/ 10 Tage nach Rechnungsdatum - abzüglich 3% Skonto. Auf berechnete Lohnarbeiten wird grundsätzlich kein Skonto gewährt. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto eingeräumt. Es wird kein Skonto gewährt, wenn und solange nicht alle Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung voll erfüllt sind.
2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des Eingangs des vollen Betrags gutgebucht. Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Diskont-, Bank-, und Einziehungsspesen zu Lasten des Käufers/Bestellers. Wir übernehmen keine Gewähr für die rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung.
3. Bei Überschreitung der Zahlungspflicht sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
4. Falls der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder sich als kreditunwürdig erweist, sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatz, noch offenstehende Forderungen fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten für unterwegs befindliche oder noch vorgesehene Lieferungen zu verlangen, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen und/oder von noch laufenden Abschlüssen -ohne daß es einer Fristsetzung bedarf- ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer/Besteller erwachsen daraus keine irgendwie gearteten Ansprüche.
5. Bei Teillieferungen gilt jede Teillieferung als ein Geschäft für sich.
6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche durch den Käufer/Besteller sind ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen jetzigen und künftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie herrühren, ohne Berücksichtigung der Fälligkeit unser Eigentum, auch wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder andere Belastung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer/Besteller untersagt.
3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände. Bei Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu.
4. Der Käufer/Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund erwachsenden Forderungen mit Nebenrechten ab.
VIII. Gewährleistung
Unsere Erzeugnisse werden unter Verwendung bester Rohstoffe und mit Aufwendung größter Sorgfalt hergestellt. Eine Gewähr übernehmen wir für innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist aufgetretenen Mängeln wie folgt:
1. Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir nur insoweit, als diese bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden und auf fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.
2. Der Käufer übernimmt für die von ihm gestellten Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, usw. und Materialien wie Spezialschäume, Stoffe usw. die volle Haftung, auch dafür, daß durch deren Benutzung Rechte Dritter nicht verletzt werden. Unsererseits besteht keine Nachprüfungspflicht. Von Ansprüchen Dritter sind wir vom Käufer/Besteller schad- und klaglos zu halten.
3. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und ohne Haftung unsererseits -auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter- und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.
4. Unsere Garantieverpflichtung erstreckt sich -nach unserer Wahl- auf die unentgeltliche Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
5. Alle über die Beseitigung von Sachmängeln an den von uns gelieferten Gegenständen hinausgehenden Ansprüche des Käufers/Bestellers sind ausgeschlossen.
6. Für Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Gewähr. Insoweit werden unsere Gewährleistungsrechte gegenüber dem Lieferer des Fremderzeugnisses an den Käufer/Besteller abgetreten.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Hannover. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
X. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, daß der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitgehendst erreicht wird.

 

Kontakt

 

Info Zubehör Impressum Home
Kretschmar System
WassermatratzenKretschmar Wasser- Matratzen
Wasserbetten
Mein individuelles Wasserbett
Wassermatratzen
WasserbettenaufbauWie wird mein Bett zum Wasserbett?
Bestellung
Infos, AGB, Bestellung, Versand